BGH - Beschluß vom 21.05.1970
VII ZB 3/70
Normen:
FGG § 22 Abs. 2 ; WEG § 23 Abs. 4 ;
Fundstellen:
BGHZ 54, 65

Bestandskraft von Mehrheitsbeschlüssen der Eigentümerversammlung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

BGH, Beschluß vom 21.05.1970 - Aktenzeichen VII ZB 3/70

DRsp Nr. 2001/3411

Bestandskraft von Mehrheitsbeschlüssen der Eigentümerversammlung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

»1. Haben die Wohnungseigentümer einen Mehrheitsbeschluß über eine Angelegenheit gefaßt, welche einem Mehrheitsbeschluß nicht zugänglich war, sondern Einstimmigkeit erfordert hätte, so ist auch ein solcher Beschluß nur ungültig, wenn er auf einen binnen eines Monats seit der Beschlußfassung gestellten Antrag hin für ungültig erklärt wird.2. Bei unverschuldeter Versäumung der Frist des § 23 Abs. 4 S. 2 WEG kommt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht.«

Normenkette:

FGG § 22 Abs. 2 ; WEG § 23 Abs. 4 ;

Gründe: