Das Amtsgericht Dortmund wird für sachlich zuständig erklärt.
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Die Antragstellerin, eine Wohnungseigentümergesellschaft in der T.-straße in A, beabsichtigt, die Antragsgegner als Gesamtschuldner vor dem Amtsgericht Dortmund auf Duldung in Anspruch zu nehmen.
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