I.
Der Beteiligte zu 1 ist Inhaber eines 772/10.000 Miteigentumsanteils an dem Erbbaurecht an dem Grundstück Gemarkung Mettmann, Flur X, Flurstück X, Bauplatz, H., verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 3 bezeichneten Wohnung nebst Keller. Er hat die Beteiligten zu 2 bis 8 auf Zustimmung zur Erhöhung einer diesbezüglichen Grundschuldbelastung um 17.702,02 Euro auf 80.000,- Euro in Anspruch genommen.
Das Amtsgericht hat am 17. Januar 2007 die Angelegenheit durch Vergleich beendet, wonach sich die Beteiligten zu 2 - 8 unter bestimmten Voraussetzungen antragsgemäß verpflichten.
Mit Beschluss vom 24. Januar 2007 hat das Amtsgericht den Geschäftswert auf 3.000,- Euro festgesetzt.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|