OLG München - Beschluss vom 21.02.2006
32 Wx 14/06
Normen:
WEG § 43 Abs. 4 Nr. 2 ;
Fundstellen:
FGPrax 2006, 109
NJW-RR 2006, 1024
NZM 2006, 349
OLGReport-München 2006, 286
ZMR 2006, 552
Vorinstanzen:
LG Nürnberg-Fürth, vom 29.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 14 T 9883/05
AG Fürth - 7 UR II 93/05,

Beteiligtenfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Geltendmachung des Anspruchs auf Herausgabe der Verwaltungsunterlagen

OLG München, Beschluss vom 21.02.2006 - Aktenzeichen 32 Wx 14/06

DRsp Nr. 2006/6892

Beteiligtenfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Geltendmachung des Anspruchs auf Herausgabe der Verwaltungsunterlagen

»Die Geltendmachung eines Anspruchs gegen den Verwalter auf Herausgabe der Verwaltungsunterlagen nach § 667 BGB gehört zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums der Wohnungseigentümer. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist damit insoweit beteiligtenfähig.«

Normenkette:

WEG § 43 Abs. 4 Nr. 2 ;

Gründe:

I.

Die Antragstellerin ist die Wohnungseigentümergemeinschaft einer Wohnanlage, die von der Antragsgegnerin im Wirtschaftsjahr 2004 verwaltet wurde. Für dieses Jahr hat die Antragsgegnerin bisher noch keine Jahresabrechnung erstellt.