BGH - Urteil vom 18.12.2019
VIII ZR 236/18
Normen:
BGB § 558 Abs. 1 S. 1; BGB § 558 Abs. 2 S. 1-2; BGB § 558a Abs. 1; BGB § 558a Abs. 2 Nr. 4;
Fundstellen:
MDR 2020, 401
MietRB 2020, 65
NJW 2020, 193
NJW-RR 2020, 334
NZM 2020, 459
ZMR 2020, 298
Vorinstanzen:
AG Ahrensburg, vom 27.12.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 47 C 796/16
LG Lübeck, vom 14.06.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 14 S 15/17

Bezugnahme zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens auf entsprechende Entgelte mindestens dreier vergleichbarer Wohnungen hinsichtlich formeller Wirksamkeit; Handeln bei den Vergleichswohnungen um öffentlich geförderten und preisgebundenen Wohnraum

BGH, Urteil vom 18.12.2019 - Aktenzeichen VIII ZR 236/18

DRsp Nr. 2020/1585

Bezugnahme zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens auf entsprechende Entgelte mindestens dreier vergleichbarer Wohnungen hinsichtlich formeller Wirksamkeit; Handeln bei den Vergleichswohnungen um öffentlich geförderten und preisgebundenen Wohnraum

Ein Mieterhöhungsverlangen, das zur Begründung auf entsprechende Entgelte mindestens dreier vergleichbarer Wohnungen Bezug nimmt (§ 558a Abs. 2 Nr. 4 BGB), ist nicht allein deshalb formell unwirksam, weil es sich bei den Vergleichswohnungen um öffentlich geförderten, preisgebundenen Wohnraum handelt.

Tenor

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck vom 14. Juni 2018 aufgehoben.

Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

BGB § 558 Abs. 1 S. 1; BGB § 558 Abs. 2 S. 1-2; BGB § 558a Abs. 1; BGB § 558a Abs. 2 Nr. 4;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten zur Zustimmung zu einer von der Klägerin begehrten Mieterhöhung.

Die Beklagte ist seit dem Jahr 2009 Mieterin einer Wohnung der Klägerin in B. O. . Die Wohnung ist Teil eines Gebäudekomplexes, für dessen Errichtung Fördermittel mit Bescheiden aus den Jahren 1966/1971 bewilligt wurden und die einer Preisbindung unterliegen.