BFH - Urteil vom 13.12.2001 (III R 24/99) - DRsp Nr. 2002/3268
BFH, Urteil vom 13.12.2001 - Aktenzeichen III R 24/99
DRsp Nr. 2002/3268
»Ein Antrag auf Investitionszulage kann ausnahmsweise auch ohne eigenhändige Unterschrift auf dem Antragsformular wirksam gestellt sein, wenn sich aus den dem Antrag beigefügten Unterlagen eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr für die Urheberschaft und den Äußerungswillen des Anspruchsberechtigten ergibt.«
Normenkette:
InvZulG (1991) § 6 Abs. 3 S. 1 ;
Gründe:
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