Die Witwe E. H., geb. M., deren Testamentsvollstrecker der Beklagte ist, war Eigentümerin des Grundstücks R.-Str. in S. Das auf dem Grundstück stehende Wohnhaus wurde während des Krieges im Wesentlichen zerstört. Zugunsten des Klägers ist auf dem Grundstück ein Vorkaufsrecht eingetragen.
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