OLG Düsseldorf - Beschluss vom 26.11.1999
3 Wx 333/99
Normen:
FGG § 23 Abs. 4 Satz 1 § 27 ; WEG § 47 Satz 1, 2 ;
Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 2000, 174
WuM 2000, 625
Vorinstanzen:
LG Mönchengladbach, - Vorinstanzaktenzeichen 2 T 71/99
AG Mönchengladbach 17 II 28/98 WEG ,

Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an Tatsachenfeststellungen; Kostenentscheidung nach Erledigung eines WEG-Verfahrens

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.11.1999 - Aktenzeichen 3 Wx 333/99

DRsp Nr. 2000/2998

Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an Tatsachenfeststellungen; Kostenentscheidung nach Erledigung eines WEG -Verfahrens

»1. Ungeachtet der prinzipiellen Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz kann die rechtskräftige Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung als offenkundige auf einem Akt der Gerichtsbarkeit beruhende neue Tatsache im Verfahren über die sofortige weitere Beschwerde berücksichtigt werden.2. Wird der Beschwerdeführer aufgrund einer von ihm angefochtenen Jahresabrechnung von Amts- und Landgericht rechtsfehlerfrei zur Zahlung verpflichtet und werden die Entscheidungen der Vorinstanzen nach rechtskräftiger Ungültigerklärung des ihnen zugrunde liegenden Beschlusses über die Jahresabrechnung aufgehoben, so entspricht es bei unterbliebener Erledigungserklärung gleichwohl der Billigkeit, den Beschwerdeführer mit den außergerichtlichen Kosten der Gegenseite im zweiten Rechtszug zu belasten, wenn dem Beschwerdeführer wegen des plausibel begründeten amtsgerichtlichen Beschlusses klar sein musste, dass er seinerzeit einstweilen zur Zahlung verpflichtet war.«

Normenkette:

FGG § 23 Abs. 4 Satz 1 § 27 ; WEG § 47 Satz 1, 2 ;

Gründe:

I.