Checkliste für den Verwaltungsbeirat: Überprüfung der Jahresabrechnung

Checkliste für den Verwaltungsbeirat: Überprüfung der Jahresabrechnung

 

I.

Abrechnung für Kalenderjahr (01.01. d.J. bis 31.12. d.J.) erfolgt

II.

Zwingender Inhalt (BGH, Urt. v. 04.12.2009 - V ZR 44/09, NJW 2010, 2127)

1.

geordnet

2.

übersichtlich, einzelne Konten sind nachvollziehbar

3.

inhaltlich zutreffend

a)

alle tatsächlichen Einnahmen (auch die Nachzahlungen aus der Vorjahresabrechnung)

b)

alle tatsächlichen Ausgaben (auch unberechtigte Ausgaben sind einzustellen)

4.

Anfangsbestand Konten

Endbestand Konten

5.

Zinserträge, Mieterträge und sonstige Einnahmen

6.

Heizkostenverordnung beachtet (BGH, Urt. v. 17.02.2012 - V ZR 251/10, NJW 2012, 1434;BGH, Urt. v. 10.02.2023 - V ZR 246/21, NJW 2023, 462)

7.

Ordnungsgemäße Zuführung zur Erhaltungsrücklage, ordnungsgemäße Abrechnung der Erhaltungsrücklage und der Sonderumlage (siehe Rdnr. 10.168)

III.

Ordnungsgemäßer Beschluss (§ 28 Abs. 2 Satz 1 WEG)

1.

Verbrauchsabhängige Abrechnung

2.

Einstellung nur tatsächlicher Verbrauch der Brennstoffe bei der Ermittlung der Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser; Verteilung der Mehrkosten des angeschafften Brennstoffs nach bestimmtem oder vereinbartem Kostenverteilungsschlüssel

3.

Richtiger Kostenverteilungsschlüssel

 

-

nach Gemeinschaftsordnung

 

 

-

nach anderem wirksam beschlossenen Verteilungsschlüssel

 

4.

Rechtsverfolgungskosten (inkl. Rechtsberatungskosten)

 

Altverfahren

 

 

-