OLG Köln - Beschluss vom 16.12.2002
16 Wx 225/02
Normen:
BGB § 666 § 667 § 675 § 276 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2003, 1665
NZM 2003, 1000

Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Hauseigentümers gegen den Mietverwalter

OLG Köln, Beschluss vom 16.12.2002 - Aktenzeichen 16 Wx 225/02

DRsp Nr. 2004/14984

Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Hauseigentümers gegen den Mietverwalter

Macht ein Hauseigentümer gegen den Verwalter von Mietwohnungen Schadensersatzansprüche wegen entgangener Mieteinnahmen geltend, so hat er darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, welche Einnahmen während der Zeit der Mietverwaltung möglich waren und welche Überschussbeträge tatsächlich unter Berücksichtigung von Kosten an ihn abgeführt worden wäre. Demgegenüber hat der Mietverwalter darzulegen und zu beweisen, dass ihn an den geringeren Mieteinnahmen kein Verschulden trifft.

Normenkette:

BGB § 666 § 667 § 675 § 276 ;
Fundstellen
NJW-RR 2003, 1665
NZM 2003, 1000