1. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz hat die Verfügungsbeklagte zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Verfügungsklägerin zu tragen.
2. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 16.000,00 € festgesetzt.
3. Der Streitwert der ersten Instanz wird in Abänderung des Beschlusses des Landgerichts vom 7. März 2014 ebenfalls auf 16.000,00 € festgesetzt.
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