Duldung der Wiederanpflanzung von Bäumen durch den Mieter eines Wohnungseigentümers
OLG München, Beschluss vom 10.12.2002 - Aktenzeichen 5 U 4733/02
DRsp Nr. 2004/16255
Duldung der Wiederanpflanzung von Bäumen durch den Mieter eines Wohnungseigentümers
Auch wenn rechtskräftig ausgesprochen ist, dass im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander ein Wohnungseigentümer die Wiederanpflanzung von Bäumen zu dulden hat, so besteht keine Möglichkeit, dies gegen den Mieter des zur Duldung verpflichteten Wohnungseigentümers durchzusetzen, wenn rechtskräftig festgestellt ist, dass dieser die Wiederanpflanzung nicht dulden muß.