Autor: K. Weber |
Angesichts des angespannten Wohnungsmarkts stellt sich die Frage, wie ein Wohnungsmieter bei der Umwandlung und Veräußerung von (Wohnungs-)Eigentum davor geschützt werden kann, die Wohnung durch Kündigung wegen Eigenbedarfs o.Ä. zu verlieren. Problematisch hierbei ist, dass in angespannten Märkten das Vorkaufsrecht allein keinen Schutz bietet, da die Mieter die Kaufpreise i.d.R. nicht aufbringen können.508) Neben dem unter Rdnr. 4.187 ff. thematisierten Vorkaufsrecht hat der Gesetzgeber weitere Instrumente zu entwickelt, um die Wohnungsmieter zu schützen. Da ist zum einen ein Schutz durch eine Erhaltungsverordnung, zum anderen wurde eine Kündigungsbeschränkung bei der Wohnungsumwandlung gem. § 577a BGB eingeführt.
Durch § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB werden die Landesregierungen ermächtigt, für die Grundstücke in Gebieten einer Satzung nach § Abs. Satz 1 Nr. 2 zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung durch Rechtsverordnung mit einer Geltungsdauer von höchstens fünf Jahren zu bestimmen, dass die Begründung von Wohnungseigentum oder Teileigentum an Gebäuden, die ganz oder teilweise Wohnzwecken zu dienen bestimmt sind, nicht ohne Genehmigung erfolgen darf. Von der Regelung haben die Bundesländer Berlin, Hamburg, Hessen und Niedersachsen Gebrauch gemacht.
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