Eigentümerbeschluss über die Verzinsung von Wohngeldrückständen
BayObLG, Beschluß vom 10.10.1985 - Aktenzeichen BReg 2 Z 2/85
DRsp Nr. 1998/13833
Eigentümerbeschluss über die Verzinsung von Wohngeldrückständen
»Ein Eigentümerbeschluß, der für Wohngeldrückstände 36,5 Prozent Zinsen vorsieht, ist wegen absoluter Unzuständigkeit der Eigentümerversammlung nichtig.«