I.
Die Antragsteller zu 1 bis 4 und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird.
Die Wohnungseigentümer beschlossen am 24.11.2003, die Antragstellerin zu 5 vom 1.1.2004 bis 31.12.2005 zur Verwalterin zu bestellen.
Mit Schreiben von Freitag, den 5.12.2003, zur Post gegeben am Montag, den 8.12.2003, lud die weitere Beteiligte zu einer außerordentlichen Eigentümerversammlung am 18.12.2003 ein. Der Beschlussgegenstand wurde in diesem Schreiben wie folgt bezeichnet:
Aufhebung des Beschlusses ... der Eigentümerversammlung vom 24.11.2003.
Wiederbestellung der (= die weitere Beteiligte) zum Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft.
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