Eingeschränkte Überprüfung von Kostenentscheidungen im WEG-Verfahren
OLG Köln, Beschluß vom 01.12.2000 - Aktenzeichen 16 Wx 153/00
DRsp Nr. 2001/7628
Eingeschränkte Überprüfung von Kostenentscheidungen im WEG -Verfahren
Kostenentscheidungen des Beschwerdegerichts sind Ermessensentscheidungen. Diese dürfen durch das Rechtsbeschwerdegericht nur auf ihre Gesetzmäßigkeit überprüft werden, nämlich darauf, ob von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen wurde, ob gegen Denkgesetze und allgemeine Verfahrenssätze verstoßen wurde oder ob der Tatrichter von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwider laufenden oder die Grenzen des eingeräumten Ermessens überschreitenden Gebrauch gemacht hat.