Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird.
Dem Antragsteller gehören siebeneinhalb Wohnungen der aus sechs Häusern bestehenden Wohnanlage. Diese wurde in den Jahren 1925 bis 1935 errichtet; sie ist dringend renovierungsbedürftig.
Die Wohnungseigentümer beschlossen am 11.12.1990, die Sanierung des Anwesens nach dem technischen Konzept des Ingenieurbüros Sch. durchzuführen. Der Eigentümerbeschluß ist bestandskräftig (vgl. Senatsbeschluß vom 24.6.1993, WuM 1993, 707). Der Sanierungsvorschlag bezieht sich im wesentlichen auf das Dach, den Außenverputz und die Fenster der Häuser; die erforderlichen Kosten wurden zunächst auf 4, 3 Mio. DM und dann auf 3, 059 Mio. DM veranschlagt.
Die Wohnungseigentümer beschlossen am 14.7.1993 u.a.:
TOP 12: Sanierungsmaßnahmen
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