BFH - Urteil vom 24.11.1992
IX R 30/88
Normen:
EStG § 21 ;
Fundstellen:
BB 1993, 571
BFHE 170, 71
BStBl II 1993, 296
DStZ 1993, 251
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf,

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei Überlassung eines Grundstücks zur Kiesausbeute

BFH, Urteil vom 24.11.1992 - Aktenzeichen IX R 30/88

DRsp Nr. 1996/9612

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei Überlassung eines Grundstücks zur Kiesausbeute

»Die entgeltliche Überlassung eines Grundstücks zur Kiesausbeute durch Übereignung des Grundstücks bei gleichzeitiger Vereinbarung der Rückübertragung nach Beendigung der Ausbeute führt beim Überlassenden auch dann zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wenn zwar weiter vereinbart ist, daß die Rückübertragungsverpflichtung entfalle, sofern sie zur Versteuerung des "Kaufpreises" führe, diese Zusatzvereinbarung dem FA aber nicht rechtzeitig offenbart wird (Anschluß an BFH-Urteil vom 5. Oktober 1973 VIII R 78/70, BFHE 111, 43, BStBl II 1974, 130).«

Normenkette:

EStG § 21 ;

Gründe: