I.
Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin einer Wohnung in einer Anlage, die von der Antragstellerin verwaltet wird. In der Eigentümerversammlung vom 25.10.1996 genehmigten die Wohnungseigentümer den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 1996 sowie in einem weiteren Beschluß eine Wohngelderhöhung ab 1.1.1997 in Höhe der in der Jahresabrechnung 1995 ausgewiesenen neuen Wohngeldbeträge. Für die Wohnung der Antragsgegnerin wies die Jahresabrechnung 1995 eine neue Wohngeldzahlung von 505 DM monatlich aus.
In der Eigentümerversammlung vom 22.10.1998 beschlossen die Wohnungseigentümer, für Reparaturarbeiten an zwei Regenfallleitungen eine Sonderumlage in Höhe von insgesamt 11600 DM mit Zahlungstermin bis 6.11.1998 zu erheben. Auf das Wohnungseigentum der Antragsgegnerin entfielen 1373,47 DM.
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