OLG Hamm - Beschluss vom 21.10.2008
15 Wx 140/08
Normen:
WEG § 15; BGB § 892;
Vorinstanzen:
LG Bochum, vom 07.04.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 7 T 77/08

Entstehung und Eintragung von Sondernutzungsrechten im Grundbuch

OLG Hamm, Beschluss vom 21.10.2008 - Aktenzeichen 15 Wx 140/08

DRsp Nr. 2009/16993

Entstehung und Eintragung von Sondernutzungsrechten im Grundbuch

1. Sondernutzungsrechte können durch Zuweisungserklärung des teilenden Alleineigentümers nur dann wirksam begründet werden, wenn zuvor die negative Komponente des Sondernutzungsrechts durch Bezugnahme auf eine dem Bestimmtheitsgrundsatz entsprechende Regelung der Teilungserklärung und Eintragung im Grundbuch zum Inhalt des Sondereigentums bestimmt worden ist. 2. An die Eintragung eines Sondernutzungsrechts im Grundbuch kann sich bei Veräußerung des Wohnungseigentums ein gutgläubiger Erwerb anknüpfen.

Tenor:

Der Beschluss des Landgerichts vom 07.04.2008 wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

WEG § 15; BGB § 892;

Gründe:

I.

Die Beteiligten sind Miteigentümer der Wohnungseigentumsanlage X-Straße 23 b in C2.

1.