Der Kläger ist Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie strengte gegen die beiden Beklagten wegen Hochwasserschäden im Keller des Gebäudes (Gemeinschaftseigentum) ein selbstständiges Beweisverfahren an. Dadurch wurde die Gemeinschaft mit Gerichtskosten von insgesamt 2.695,92 EUR belastet.
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