LG Stuttgart, vom 31.10.1985 - Vorinstanzaktenzeichen 20 O 285/85
Formularmäßige Bestätigung einer Individualvereinbarung
OLG Stuttgart, Urteil vom 22.09.1986 - Aktenzeichen 2 U 297/85
DRsp Nr. 2001/7461
Formularmäßige Bestätigung einer Individualvereinbarung
Klauseln in einem Beiblatt zu einem Formularmietvertrag, wonach einzelne Mietvertragsklauseln dem Mieter erläutert und mit ihm besonders besprochen oder ausführlich erörtert und gebilligt sind, sind unwirksam, da sie die Beweislast (hier: für das Vorliegen einer Individualvereinbarung) einseitig auf den Mieter abwälzen.
Normenkette:
AGBG § 11 Nr. 15 lit. b;
Tatbestand:
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