OLG Brandenburg - Urteil vom 08.07.2021
16 U 1/20 Lw
Normen:
BGB § 585a;
Vorinstanzen:
AG Neuruppin, vom 21.01.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 44 Lw 2/19

Fortbestand eines PachtverhältnissesWirksamkeit einer KündigungserklärungAnforderungen an eine SchriftformKeine Nichtigkeit eines Vertrages bei Formverstoß

OLG Brandenburg, Urteil vom 08.07.2021 - Aktenzeichen 16 U 1/20 Lw

DRsp Nr. 2021/13627

Fortbestand eines Pachtverhältnisses Wirksamkeit einer Kündigungserklärung Anforderungen an eine Schriftform Keine Nichtigkeit eines Vertrages bei Formverstoß

1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Neuruppin - Landwirtschaftsgericht - vom 21. Januar 2020, Az. 44 Lw 2/19, wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Streitwert für das Berufungsverfahren: 7.000 €.

Normenkette:

BGB § 585a;

Gründe:

I.

Die Parteien streiten um den Fortbestand eines Pachtverhältnisses.