GEG
Stand: 16.10.2023
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung, BGBl. I Nr. 280

Gebäudeenergiegesetz - Inhaltsverzeichnis

GEG ( Gebäudeenergiegesetz )

FNA : 754-30

Fassung vom 08.08.2020

Zuletzt geändert durch:Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung vom 16.10.2023 (BGBl. I Nr. 280)

Inhaltsverzeichnis Teil 1 Allgemeiner Teil § 1 Zweck und Ziel § 2 Anwendungsbereich § 3 Begriffsbestimmungen § 4 Vorbildfunktion der öffentlichen Hand § 5 Grundsatz der Wirtschaftlichkeit § 6 Verordnungsermächtigung zur Verteilung der Betriebskosten und zu Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen § 6 a Verordnungsermächtigung zur Versorgung mit Fernkälte § 7 Regeln der Technik § 8 Verantwortliche § 9 Überprüfung der Anforderungen an zu errichtende und bestehende Gebäude § 9 a Länderregelung Teil 2 Anforderungen an zu errichtende Gebäude Abschnitt 1 Allgemeiner Teil § 10 Grundsatz und Niedrigstenergiegebäude § 11 Mindestwärmeschutz § 12 Wärmebrücken § 13 Dichtheit § 14 Sommerlicher Wärmeschutz Abschnitt 2 Jahres-Primärenergiebedarf und baulicher Wärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden Unterabschnitt 1 Wohngebäude § 15 Gesamtenergiebedarf § 16 Baulicher Wärmeschutz § 17 Aneinandergereihte Bebauung Unterabschnitt 2 Nichtwohngebäude § 18 Gesamtenergiebedarf