Auf die Rechtsmittel der Kläger werden das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth - 14. Zivilkammer - vom 20. März 2019 aufgehoben und das Urteil des Amtsgerichts Nürnberg vom 7. November 2018 abgeändert.
Die in der Eigentümerversammlung vom 20. Februar 2018 gefassten Beschlüsse über die Verwalterbestellung und die Bevollmächtigung des Verwaltungsbeirats zum Abschluss eines Verwaltervertrags werden für ungültig erklärt.
Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.
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