Die Berufung der Klägerin gegen das am 11.06.2021 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Borken wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
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