BayObLG - Beschluß vom 18.10.1994
2Z BR 55/94
Normen:
BGB § 139 ; GBO § 19 ; WEG § 10 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BayObLGZ 1994 Nr. 60
DNotZ 1995, 612
Vorinstanzen:
LG Traunstein,
AG Altötting,

Geltungserhaltende Reduktion einer Grundbuchvollmacht, die dem grundbuchrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz teilweise nicht genügt

BayObLG, Beschluß vom 18.10.1994 - Aktenzeichen 2Z BR 55/94

DRsp Nr. 1995/1219

Geltungserhaltende Reduktion einer Grundbuchvollmacht, die dem grundbuchrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz teilweise nicht genügt

» Ist eine Grundbuchvollmacht in einem Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung, durch die der Erwerber den Veräußerer (Bauträger) ermächtigt, die Teilungserklärung unter bestimmten einschränkenden Voraussetzungen zu ändern, wegen Verstoßes gegen den grundbuchrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz teilweise unwirksam, so hat dies die Unwirksamkeit der ganzen Vollmacht zur Folge. Eine "geltungserhaltende Reduktion" der Vollmacht ist ausgeschlossen (Ergänzung zu BayObLGZ 1993, 259 und BayObLGZ 1994, 244).«

Normenkette:

BGB § 139 ; GBO § 19 ; WEG § 10 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Die Antragsgegnerin war Alleineigentümerin eines Grundstücks, das sie in Wohnungseigentum aufteilte. Im Kellergeschoß der drei neu errichteten Häuser A, B und C befinden sich jeweils zwei als Teileigentum ausgewiesene Räume von ca. 37 m Größe, die im Grundbuch entsprechend der Teilungserklärung als Hobbyräume, im Aufteilungsplan als Abstellräume bezeichnet sind. Diese Einheiten gehören der Antragsgegnerin, die zugleich Verwalterin der Wohnanlage ist.