OLG Hamm - Beschluss vom 15.11.1999
15 W 323/99
Normen:
WEG § 28 Abs. 5 § 16 ;
Fundstellen:
FGPrax 2000, 13
NZM 2000, 139
OLGReport-Hamm 2000, 101
Vorinstanzen:
Bochum - 7 T 336/99 ,
AG Bochum, - Vorinstanzaktenzeichen 71 II 188/98

Genehmigung der Jahresrechnung; Verrechnung der Vorauszahlungen bei Eigentümerwechsel

OLG Hamm, Beschluss vom 15.11.1999 - Aktenzeichen 15 W 323/99

DRsp Nr. 2000/7222

Genehmigung der Jahresrechnung; Verrechnung der Vorauszahlungen bei Eigentümerwechsel

»1. Der Eigentümerbeschluß über die Genehmigung der Jahresabrechnung bewirkt eine rechtsgeschäftliche Verrechnung der festgestellten abschließenden Zahlungspflicht mit den in der Einzelabrechnung des jeweiligen Miteigentümers gutgebrachten Wohngeldvorauszahlungen.2. Der Verwalter ist deshalb nicht berechtigt, im Hinblick auf einen während der Abrechnungsperiode eingetretenen Eigentümerwechsel eine anderweitige Abrechnung mit dem Ziel vorzunehmen, die Verrechnungswirkung des Eigentümerbeschlusses zu Lasten des Rechtsnachfolgers zu beseitigen.«

Normenkette:

WEG § 28 Abs. 5 § 16 ;

Gründe: