Genehmigung der Jahresrechnung; Verrechnung der Vorauszahlungen bei Eigentümerwechsel
OLG Hamm, Beschluss vom 15.11.1999 - Aktenzeichen 15 W 323/99
DRsp Nr. 2000/7222
Genehmigung der Jahresrechnung; Verrechnung der Vorauszahlungen bei Eigentümerwechsel
»1. Der Eigentümerbeschluß über die Genehmigung der Jahresabrechnung bewirkt eine rechtsgeschäftliche Verrechnung der festgestellten abschließenden Zahlungspflicht mit den in der Einzelabrechnung des jeweiligen Miteigentümers gutgebrachten Wohngeldvorauszahlungen.2. Der Verwalter ist deshalb nicht berechtigt, im Hinblick auf einen während der Abrechnungsperiode eingetretenen Eigentümerwechsel eine anderweitige Abrechnung mit dem Ziel vorzunehmen, die Verrechnungswirkung des Eigentümerbeschlusses zu Lasten des Rechtsnachfolgers zu beseitigen.«