1. Auf die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Landgerichts Stralsund vom 20.07.2007 unter Zurückweisung der sofortigen weiteren Beschwerde im Übrigen wie folgt abgeändert:
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Amtsgerichts Bergen auf Rügen vom 29.01.2007 abgeändert und die Beschlüsse der Eigentümerversammlung vom 09.12.2005 zu TOP 3 und TOP 4 für ungültig erklärt.
Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.
2. Die Gerichtskosten des Verfahrens in allen Rechtszügen tragen die Antragsteller zu 20% und die Antragsgegnerin zu 1. zu 80%.
Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten findet nicht statt.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|