I. Die Antragsteller und die Beteiligten zu 4 bis 16 sind die Wohnungseigentümer der Wohnungseigentumsanlage S Allee in B. Dem Antragsgegner gehörten bis zum 18. April 1986 zwei der Wohnungen in dieser Anlage. In der Wohnungseigentümerversammlung vom 7. März 1986 wurde beschlossen, daß der Wirtschaftsplan der Verwalterin bis zum 30. Juni 1986 fortgeschrieben werden und jeder Miteigentümer das auf ihn entfallende monatliche Wohngeld bis zum dritten eines jeden Monats einzahlen sollte.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|