OLG Celle - Beschluss vom 07.10.2008
2 U 99/08
Normen:
BGB § 543 Abs. 1 ;
Fundstellen:
MietRB 2009, 96
OLGReport-Celle 2008, 886
ZMR 2009, 192
Vorinstanzen:
LG Verden, vom 31.07.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 103/08

Gewerberaummiete; fristlose Kündigung; Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses

OLG Celle, Beschluss vom 07.10.2008 - Aktenzeichen 2 U 99/08

DRsp Nr. 2008/21328

Gewerberaummiete; fristlose Kündigung; Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses

»Zu den Voraussetzungen der außerordentlichen unbefristeten Kündigung eines Mietverhältnisses über Gewerberäume gemäß § 543 Abs. 1 BGB wegen einer nachhaltigen Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses der Mietvertragsparteien.«

Normenkette:

BGB § 543 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung und eine Entscheidung des Berufungsgerichts auf Grund mündlicher Verhandlung ist auch zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht erforderlich. Die Entscheidung beruht auf der für die Feststellung einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch außerordentliche unbefristete Kündigung aus wichtigem Grund maßgeblichen Würdigung der besonderen Umstände des vorliegenden Einzelfalls.

Die Berufung hat auch keine Aussicht auf Erfolg.