LG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 129/96
Gewerblicher Verkauf von Eigentumswohnungen - Arglist
OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.12.1997 - Aktenzeichen 9 U 236/96
DRsp Nr. 1998/3560
Gewerblicher Verkauf von Eigentumswohnungen - Arglist
»1. Arglistig handelt, wer bei den Vertragsverhandlungen mit der Übernahme einer erheblich über dem tatsächlich gezahlten Mietzins liegenden Mietgarantie wirbt, ohne auf die Diskrepanz zwischen Garantiebetrag und Miete hinzuweisen.2. Wird der Vertrieb durch einen Dritten durchgeführt, so muß sich der Verkäufer dessen Handeln zurechnen lassen, wenn er den Dritten in der Vertriebsvereinbarung zur Übernahme einer Mietgarantie verpflichtet hat.«