OLG Düsseldorf - Urteil vom 22.12.1997
9 U 236/96
Normen:
BGB §§ 123 278 ;
Fundstellen:
DNotZ 1998, 901
NZM 1998, 586
OLGReport-Düsseldorf 1998, 91
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 129/96

Gewerblicher Verkauf von Eigentumswohnungen - Arglist

OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.12.1997 - Aktenzeichen 9 U 236/96

DRsp Nr. 1998/3560

Gewerblicher Verkauf von Eigentumswohnungen - Arglist

»1. Arglistig handelt, wer bei den Vertragsverhandlungen mit der Übernahme einer erheblich über dem tatsächlich gezahlten Mietzins liegenden Mietgarantie wirbt, ohne auf die Diskrepanz zwischen Garantiebetrag und Miete hinzuweisen.2. Wird der Vertrieb durch einen Dritten durchgeführt, so muß sich der Verkäufer dessen Handeln zurechnen lassen, wenn er den Dritten in der Vertriebsvereinbarung zur Übernahme einer Mietgarantie verpflichtet hat.«

Normenkette:

BGB §§ 123 278 ;

Tatbestand