LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 05.12.2012
24 Sa 1143/12
Normen:
BGB § 133; BGB § 157; BGB § 611 Abs. 1; BGB § 613a Abs. 1 S. 1; TVG § 3 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Brandenburg/Havel - 4 Ca 1350/11 - 23.05.2012,

Gleichstellungsabrede; Neuvertrag

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.12.2012 - Aktenzeichen 24 Sa 1143/12

DRsp Nr. 2013/24639

Gleichstellungsabrede; Neuvertrag

Verhinderung des Vertrauensschutzes in den Bestand ursprünglich vereinbarter Gleichstellung durch VertragsänderungAuslegung einer Bezugnahmeklausel bei rechtsgeschäftlicher Willensbildung im Rahmen einer Vertragsänderung zur wöchentlichen Arbeitszeit unbegründete Feststellungsklage der Arbeitnehmerin zur Vergütungsgruppe nach BAT-O) 1. Verweist eine arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel nicht nur auf den "BAT" sondern unter anderem auch auf die "ändernden oder ersetzenden" Tarifverträge, wird durch diese Zusätze der Wille deutlich, eine dynamische Verweisung vornehmen zu wollen, insbesondere wenn der Arbeitgeber zur Zeit des Arbeitsvertragsschlusses tarifgebunden ist. 2. Geht das Arbeitsverhältnis nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB mit dem zur Zeit des Betriebsübergangs geltenden tariflichen Regelungsbestand auf eine neue Arbeitgeberin über, gilt das im Rahmen einer zu diesem Zeitpunkt als Gleichstellungsabrede auszulegenden Vertragsklausel in Bezug genommene Tarifwerk mangels Tarifbindung der neuen Arbeitgeberin nunmehr statisch weiter.