Auf die Beschwerde des Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen - Grundbuchamt - vom 10. Oktober 2016 abgeändert.
II.Dem Beteiligten wird Einsicht - durch Übersendung einer unbeglaubigten Abschrift (nur Bestandsverzeichnis und erste Abteilung ) - in das Teileigentumsgrundbuch des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen von Murnau für das auf Flurstück 1478 befindliche Teileigentum "Laden" (von der Straße aus gesehen linke Gebäudeseite) gewährt.
III.Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
IV.
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