LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 22.11.2019
2 Sa 1123/19
Normen:
BGB § 622 Abs. 3;
Fundstellen:
ZIP 2020, 888
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 30.04.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 34 Ca 16174/18

Grundlage für Anspruch auf anrechenbare Dienstjahre aus Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.11.2019 - Aktenzeichen 2 Sa 1123/19

DRsp Nr. 2020/2152

Grundlage für Anspruch auf anrechenbare Dienstjahre aus Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung

Träger der Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ist grundsätzlich der Arbeitgeber als Unternehmen, nicht das Konzernunternehmen

Eine konzernrechtliche Verflechtung begründet keinen Anspruch auf die Anrechnung von Dienstjahren.

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 30.04.2019 - 34 Ca 16174/18 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 622 Abs. 3;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die anrechenbaren Beschäftigungszeiten der Klägerin im inzwischen aus Altersgründen beendeten Arbeitsverhältnis und die damit zusammenhängende Höhe der betrieblichen Altersversorgung.