KG - Beschluß vom 30.11.1992
24 W 4734/92
Normen:
WEG § 22 Abs. 1 ;
Fundstellen:
Grundeigentum 1993, 593
OLGZ 1993, 434
Wohnungseigentümer 1994, 41
WuM 1993, 209
ZMR 1993, 430

Haftung eines Wohnungseigentümers für Schäden bei berechtigtem Dachausbau auf eigene Kosten und Gefahr

KG, Beschluß vom 30.11.1992 - Aktenzeichen 24 W 4734/92

DRsp Nr. 1995/5056

Haftung eines Wohnungseigentümers für Schäden bei berechtigtem Dachausbau "auf eigene Kosten und Gefahr"

»Ist durch Vereinbarung vorgesehen, daß ein Wohnungseigentümer berechtigt ist, Baumaßnahmen im Dachgeschoß zur Bildung von Wohneinheiten "auf seine Kosten und Gefahr" durchzuführen, so haftet er für Wasserschäden im Zuge des Ausbaus auch ohne Verschulden.«

Normenkette:

WEG § 22 Abs. 1 ;

Gründe: