Der Kläger ist - nach seinem Vortrag - Eigentümer des Objektes G. 5 in P. Die Beklagte ist aufgrund des Mietvertrages vom 15.09.1954 Mieterin. Der Kläger nimmt die Beklagte auf Räumung in Anspruch. Der Kläger hat das Mietverhältnis durch Kündigungserklärung in der Klagschrift vom 15.04.1994 gemäß § 554 a, hilfsweise gemäß §
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