1. Die Berufung des Beklagten gegen das Teilurteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 10.12.2021, Az.
2. Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4. Der Berufungsstreitwert beträgt bis zu 900 €.
I.
Die Parteien streiten über die unberechtigte Nutzung eines Grundstücks und die aufgrunddessen daraus gezogenen Nutzungen.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|