Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 14.09.2022 im Ausspruch über die Wertersatzeinziehung dahin geändert, dass die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von 3.600 € als Gesamtschuldner angeordnet wird; die darüber hinausgehende Einziehung entfällt.
2.Die weitergehende Revision wird verworfen.
3.Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
Das Amtsgericht Speyer hat den Angeklagten wegen Betrugs unter Einbeziehung der Einzelstrafen aus dem Urteil des Amtsgerichts Speyer vom 23.02.2021 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten und wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit vorsätzlichen Fahrens ohne Pflichtversicherung zu einer weiteren Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Zudem hat es eine Einziehungsentscheidung getroffen.
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