OLG Naumburg - Urteil vom 30.09.2008
9 U 25/08
Normen:
BGB § 305 Abs. 1; BGB § 535 Abs. 1 Satz 2;
Fundstellen:
MDR 2009, 500
NZM 2009, 557
OLGReport-Naumburg 2009, 154
Vorinstanzen:
LG Halle, vom 07.12.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 249/07

Kein Wegfall der Pflicht zur Verschaffung des vertragsgemäßen Gebrauchs durch vertragliche Instandhaltungspflicht des Leasingnehmers

OLG Naumburg, Urteil vom 30.09.2008 - Aktenzeichen 9 U 25/08

DRsp Nr. 2009/1007

Kein Wegfall der Pflicht zur Verschaffung des vertragsgemäßen Gebrauchs durch vertragliche Instandhaltungspflicht des Leasingnehmers

1. Die Regelung in einem Immobilienleasingvertrag, wonach der Leasingnehmer die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung einschließlich Dach und Fach zu tragen hat, beinhaltet, gleich ob sie formularmäßig oder individualvertraglich vereinbart wurde, keine Freizeichnung von der Verpflichtung des Leasinggebers zur Verschaffung einer zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Leasingsache (§ 535 Abs. 1 S. 2, 1. HS. BGB analog). Ist das Leasingobjekt mit einem anfänglichen Herstellungsmangel behaftet (hier eine nicht tragfähige Unterkonstruktion des Dachstuhls), kann ein Leasinggeber, der das Leasingobjekt hergestellt hat, nicht vom Leasingnehmer, gestützt auf die vorgenannte Regelung, die Tragung der Mängelbeseitigungskosten verlangen.