OLG Hamm - Beschluss vom 15.01.2008
15 VA 12/07
Normen:
GBO § 133 ; GBV § 81 ;
Fundstellen:
FGPrax 2008, 51
MietR 2008, 208
NJW 2008, 1891
NZM 2008, 408
OLGReport-Hamm 2008, 409
ZMR 2008, 403

Kein Zulassungsanspruch des WEG-Verwalters zum automatisierten Grundbuchabrufverfahren

OLG Hamm, Beschluss vom 15.01.2008 - Aktenzeichen 15 VA 12/07

DRsp Nr. 2008/5417

Kein Zulassungsanspruch des WEG -Verwalters zum automatisierten Grundbuchabrufverfahren

Die unternehmerische Tätigkeit als Wohnungseigentumsverwalter begründet keinen Anspruch auf Genehmigung zur Teilnahme am eingeschränkten automatisierten Grundbuchabrufverfahren.

Normenkette:

GBO § 133 ; GBV § 81 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Beteiligte zu 1), die u.a. als gewerbliche Wohnungseigentumsverwalterin tätig ist, begehrt die Erteilung der Genehmigung zur eingeschränkten Teilnahme am automatisierten Grundbuch - Abrufverfahren.

Durch die Grundbuch - Automatisations VO (MaschGBV) vom 20.06.2002 (GV NRW 2002, 281) ist in Nordrhein - Westfalen die Möglichkeit der Führung des Grundbuchs in maschineller Form als automatisierte Datei geschaffen worden. Inzwischen führen alle Grundbuchämter in Nordrhein - Westfalen nur noch in dieser Form das Grundbuch. Dadurch besteht die Möglichkeit mit einem entsprechenden Zugang automatisch -also ohne Prüfung des Einsichtsrechts durch das Grundbuchamt -das Grundbuch über das Internet einzusehen.