LG München II, vom 22.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 6 T 6866/05
AG Ebersberg, - Vorinstanzaktenzeichen II 26/01
Keine Antragsänderung durch Aufrechterhaltung des Zustimmungsantrags nach ablehnendem Eigentümerbeschluss - Auslegung von Eigentümerbeschlüssen zur Ablehnung von Sanierungsmaßnahmen
OLG München, Beschluss vom 28.11.2008 - Aktenzeichen 34 Wx 78/07
DRsp Nr. 2008/23809
Keine Antragsänderung durch Aufrechterhaltung des Zustimmungsantrags nach ablehnendem Eigentümerbeschluss - Auslegung von Eigentümerbeschlüssen zur Ablehnung von Sanierungsmaßnahmen
»1. Wird der Antrag, die übrigen Wohnungseigentümer zur Zustimmung zu einer bestimmten Instandsetzungsmaßnahme zu verpflichten, auch noch nach einem ablehnenden Eigentümerbeschluss aufrecht erhalten, bedingt dies keine - im zweiten Rechtszug nur unter den Voraussetzungen des § 533ZPO zulässige - Antragsänderung.2. Zur Auslegung von Eigentümerbeschlüssen, die Sanierungsmaßnahmen ablehnen.«