OLG Köln - Beschluss vom 22.11.2006
16 Wx 215/06
Normen:
WEG § 28 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 2007, 332
WuM 2007, 289
ZMR 2007, 642
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 25.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 29 T 261/05
AG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 202 II 152/05

Keine Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen durch einzelne Wohnungseigentümer außerhalb der Abrechnung

OLG Köln, Beschluss vom 22.11.2006 - Aktenzeichen 16 Wx 215/06

DRsp Nr. 2007/8345

Keine Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen durch einzelne Wohnungseigentümer außerhalb der Abrechnung

»Dem einzelnen Wohnungseigentümer ist es verwehrt, etwaige Rückforderungsansprüche gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft - z. B. wegen Überzahlung - außerhalb der Abrechnung der Wirtschaftsperiode zu verfolgen. Insoweit steht das Innenverhältnis der Wohnungseigentümer entgegen, wonach zwischen den Eigentümern lediglich ein Innenausgleich zulässig ist.«

Normenkette:

WEG § 28 ;

Gründe:

Die sofortige weitere Beschwerde ist zulässig, hat in der Sache jedoch keinen Erfolg.

Die Entscheidung des Landgerichts hält der rechtlichen Nachprüfung stand. Das Landgericht ist mit zutreffenden Erwägungen zu dem Ergebnis gelangt, dass der Antragstellerin ein Rückzahlungsanspruch jedenfalls derzeit nicht zusteht, da dieser einen entsprechenden Überschuss zu ihren Gunsten in der Jahresabrechnung voraussetzt. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Gründe des angefochtenen Beschlusses verwiesen, die sich der Senat zu eigen macht.

Aufgrund des Vorbringens in der Rechtsbeschwerde sind ergänzend folgende Überlegungen veranlasst.