KG vom 13.11.1989
24 W 5042/89
Normen:
WEG § 26 Abs.1;
Fundstellen:
DRsp I(152)166a-b
NJW-RR 1990, 153
OLGZ 1990, 61
WuM 1990, 50
ZMR 1990, 62

KG - 13.11.1989 (24 W 5042/89) - DRsp Nr. 1992/7260

KG, vom 13.11.1989 - Aktenzeichen 24 W 5042/89

DRsp Nr. 1992/7260

a. »Jedenfalls für die Zeit, bis ein Eigentümerbeschluß über die Verwalterwahl rechtskräftig für unwirksam erklärt ist, hat der Verwalter einen unbedingten vertraglichen Vergütungsanspruch gegen die Wohnungseigentümer.« b. »Der Verwalter kann den vertraglichen Vergütungsanspruch auch ohne Beschlußfassung der Gemeinschaft über einen Wirtschaftsplan gegen einzelne Wohnungseigentümer geltend machen.« Der AntrSt., Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage, fordert von der AntrG. (Wohnungseigentümerin) die Zahlung ihres Anteils an der monatlich fällig werdenden Verwaltervergütung, mit der sie mehr als ein Jahr im Rückstand ist. Der Mehrheitsbeschluß über die Verwalterwahl ist Gegenstand eines laufenden Gerichtsverfahrens.

Normenkette:

WEG § 26 Abs.1;