KG vom 21.12.1988
24 W 5948/88
Normen:
WEG § 16 Abs.2; WEG § 47 ;
Fundstellen:
DRsp I(152)148d-e
NJW-RR 1989, 329
OLGZ 1989, 175
WuM 1989, 93
ZMR 1989, 188

KG - 21.12.1988 (24 W 5948/88) - DRsp Nr. 1992/7285

KG, vom 21.12.1988 - Aktenzeichen 24 W 5948/88

DRsp Nr. 1992/7285

d-e. Verwalter-Sondervergütung für die Prozeßführung gegen beitragssäumige Wohnungseigentümer: (d) Bedenken gegen die Möglichkeit einer Begründung von Ansprüchen der Eigentümergemeinschaft gegen einzelne Eigentümer auf Erstattung zusätzlicher Verwaltervergütung oder auf pauschalierte Verzugszinsen durch bloßen Mehrheitsbeschluß; (e) Geltendmachung der dem Verwalter von der Gemeinschaft zugebilligten Prozeßkostenpauschale nur im Kostenfestsetzungsverfahren.

Normenkette:

WEG § 16 Abs.2; WEG § 47 ;

Der AntrSt. (Verwalter) hatte den AntrG. (Wohnungseigentümer) wegen rückständiger Wohngeldzahlungen verklagt, worüber bereits rechtskräftig entschieden worden ist. Im vorliegenden Verfahren verlangt er Ä unter Berufung auf einen entsprechenden Eigentümerbeschluß Ä die Zahlung einer Verwalter-Sondervergütung für die Verfahrensdurchführung.