Der AntrSt. (Verwalter) hatte den AntrG. (Wohnungseigentümer) wegen rückständiger Wohngeldzahlungen verklagt, worüber bereits rechtskräftig entschieden worden ist. Im vorliegenden Verfahren verlangt er Ä unter Berufung auf einen entsprechenden Eigentümerbeschluß Ä die Zahlung einer Verwalter-Sondervergütung für die Verfahrensdurchführung.
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