KG - Beschluß vom 16.09.1992 (24 W 5725/91) - DRsp Nr. 1993/3762
KG, Beschluß vom 16.09.1992 - Aktenzeichen 24 W 5725/91
DRsp Nr. 1993/3762
»Es hängt von dem im Einzelfall erforderlichen Arbeitsaufwand ab, ob ein Verwalter verpflichtet ist, ohne eine Sondervergütung die Abrechnungsverpflichtung zu erfüllen, die bereits vor seinem Amtsantritt fällig geworden ist.«den ist.«