Die Klägerin ist eine der führenden "Kölsch"-Brauereien ("D. -Kölsch"). Die Beklagte betreibt einen Bierverlag in Berlin. 1991 schlossen die Parteien einen Vertrag, mit dem die Klägerin der Beklagten
"für das Territorium lt. anliegender Karte (Ost und West-Berlin innerhalb des Berliner-Ringes sowie Strausberg, Rüdersdorf und Fürstenwalde) das Recht zum alleinigen direkten exklusiven Bezug und Vertrieb von D. -Kölsch"
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