I.
Die Antragsteller sind die Wohnungseigentümer einer Anlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird. Die Antragsgegnerin war in den Jahren 1989 bis 1994 die Verwalterin. Die Antragsteller haben gegen sie Schadensersatzansprüche wegen Schlechterfüllung des Verwaltervertrags in Höhe von insgesamt 315951,82 DM geltend gemacht. Das Amtsgericht hat mit Beschluß vom 21.4.1999 den Antrag abgewiesen und den Antragstellern die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin auferlegt. Die Antragsteller haben mit Schriftsatz ihrer Verfahrensbevollmächtigten vom 7.5.1999 sofortige Beschwerde eingelegt und dazu ausgeführt:
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