KG - Beschluß vom 16.12.1992
24 W 3700/92
Normen:
FGG § 27 Abs. 1 ; WEG § 23 Abs. 4 S. 1 ;
Fundstellen:
Wohnungseigentümer 1993, 83
WuM 1993, 149

Kostenentscheidung: Erledigung der Hauptsache im Rechtsbeschwerdeverfahren

KG, Beschluß vom 16.12.1992 - Aktenzeichen 24 W 3700/92

DRsp Nr. 1995/5058

Kostenentscheidung: Erledigung der Hauptsache im Rechtsbeschwerdeverfahren

»1. Im Rechtsbeschwerdeverfahren in Wohnungseigentumssachen sind auch solche Tatsachen zu beachten, die zu einer Erledigung der Hauptsache führen, so im Falle, daß nach Einlegung einer zulässigen Rechtsbeschwerde ein begründet gewesenes Zahlungsverfahren gegenstandslos geworden ist, weil ein zugrundeliegender Umlagebeschluß der Wohnungseigentümer rechtskräftig für ungültig erklärt wurde.2. Bei einem gemeinsamen Rechtsmittel durch (auch nur) einfache Streitgenossen sind die nach dem vermögenswerten Interesse an der angefochtenen Entscheidung bemessenen Beschwerdewerte zusammenzuziehen.3. Der Eigentümergemeinschaft sind die Gerichtskosten des unbegründet gewordenen Zahlungsverfahrens aufzuerlegen.«

Normenkette:

FGG § 27 Abs. 1 ; WEG § 23 Abs. 4 S. 1 ;

Gründe: