OLG Düsseldorf - Beschluß vom 08.12.1997
3 Wx 432/97
Normen:
WEG § 47 ;
Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 1998, 107
WuM 1998, 179
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf,
AG Düsseldorf,

Kostenentscheidung nach billigem ermessen bei weiterer Beschwerde nach § 22 Abs. 1 FGG

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 08.12.1997 - Aktenzeichen 3 Wx 432/97

DRsp Nr. 1998/2272

Kostenentscheidung nach billigem ermessen bei weiterer Beschwerde nach § 22 Abs. 1 FGG

»Hat ein Beteiligter nach Ablauf der Frist des § 22 Abs. 1 FGG sofortige weitere Beschwerde eingelegt, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt und angekündigt, das Rechtsmittel werde erst nach Bewilligung der beantragten Wiedereinsetzung, begründet, so kann es billigem Ermessen entsprechen, von der Anordnung einer Kostenerstattung abzusehen, wenn er nach Zurückweisung seines Wiedereinsetzungsgesuches die weitere Beschwerde zurücknimmt.«

Normenkette:

WEG § 47 ;

Gründe:

Nach der Zurückweisung ihres Wiedereinsetzungsgesuchs gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde durch den Senat hat die Beteiligte zu 1 ihr Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Landgerichts zurückgenommen. Der Senat hat somit nur noch gemäß § 47 WEG darüber zu befinden, wer nach billigem Ermessen die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde zu tragen hat und ob außergerichtliche Kosten ganz oder teilweise zu erstatten sind.